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Klasse B197

Bei B197 dürfenFahrzeuge mit Automatik- und Schaltgetriebe bewegt werden.

Mindestalter:

18 Jahre (17 Jahre bei begleitetem Fahren) 

 

Befristung:

Die Klasse B197 ist unbefristet gültig

 

Die Ausbildung: 

Die Ausbildung beinhaltet einen theoretischen und praktischen Teil. Es müssen in beiden Bereichen jeweils eine Prüfung abgelegt werden. Zusätzlich eine 15 minütige Fahrschulinterne Prüfung mit dem Fahrlehrer, wo das Schalten vorgeführt werden muss.

Theoretischer Unterricht:

14 Einheiten

Praktischer Unterricht:

Die Praxisausbildung findet zum größten Teil auf einem Automatikfahrzeug statt. Lediglich mindestens 10 Fahrstunden werden während der Ausbildung auf einem Schaltwagen absolviert, damit der Umgang mit der Schaltung verinnerlicht werden kann. Nach den 10 Fahrstunden wird eine Fahrschulinterne Prüfung mit dem/der Fahrlehrer/in absolviert. Nach dem dieser Test bestanden wurde, wird die restliche Ausbildung und auch die praktische Prüfung auf einem Automatikfahrzeug durchgeführt.

12 Pflichtstunden (Überland 5x, Autobahn 4x, Nachtfahrten 3x)

Dazu kommen Übungsstunden, bis die Prüfungsreife durch den/ die Fahrlehrer/in festgestellt wird.

Unterlagen für die Anmeldung: 

  • Seh-Test

  • Erste-Hilfe-Schein

  • Biometisches Passbild

  • gültiger Ausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung

Bei Bestehen der Prüfungen darfst du weltweit Schaltwagen fahren (keine Beschränkung auf Automatikfahrzeuge vorhanden)

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