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Klasse BA

Bei der Klasse BA handelt es sich um Fahrzeuge mit Automatikgetriebe. 

Schaltfahrzeuge dürfen mit dieser Schlüsselzahl nicht bewegt werden. Die Ausbildung findet ausschließlich auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe statt. 

Mindestalter:

18 Jahre (17 Jahre bei begleitetem Fahren) 

 

Befristung:

Die Klasse BA ist unbefristet gültig

 

Die Ausbildung: 

Die Ausbildung beinhaltet einen theoretischen und praktischen Teil. Es müssen in beiden Bereichen jeweils eine Prüfung abgelegt werden. 

Theoretischer Unterricht:

14 Einheiten

Praktischer Unterricht:

12 Pflichtstunden (Überland 5x, Autobahn 4x, Nachtfahrten 3x)

Dazu kommen Übungsstunden, bis die Prüfungsreife durch den/ die Fahrlehrer/in festgestellt wird.

Unterlagen für die Anmeldung: 

  • Seh-Test

  • Erste-Hilfe-Schein

  • Biometisches Passbild

  • gültiger Ausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung

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