Klasse B
Wer A wie Auto sagt, muss B machen: Denn das ist der Buchstabe für die Lizenz zum Autofahren. Mit B dürfen Sie Kraftfahrzeuge (z.B. Pkw oder Laster) bis 3,5 t Gesamtgewicht fahren. Mit der Klasse B können KFZ mit Schaltgetriebe gefahren werden als auch welche mit Automatik. Die Ausbildung erfolgt ausschließlich auf einem Fahrzeug mit Schaltung.
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Mindestalter:
18 Jahre (17 Jahre bei begleitetem Fahren)
Befristung:
Die Klasse B ist unbefristet gültig
Einschluss:
Klasse L und M
Hinweise:
Die Klasse B berechtigt auch das Führen von dreirädrigen KFZ im Inland, wenn das KFZ eine Motorleistung von unter 15KW hat. Über 15KW muss der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt.
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Die Ausbildung:
Die Ausbildung beinhaltet einen theoretischen und praktischen Teil. Es müssen in beiden Bereichen jeweils eine Prüfung abgelegt werden.
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Theoretischer Unterricht:
14 Einheiten
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Praktischer Unterricht:
12 Pflichtstunden (Überland 5x, Autobahn 4x, Nachtfahrten 3x)
Dazu kommen Übungsstunden, bis die Prüfungsreife durch den/ die Fahrlehrer/in festgestellt wird.
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Unterlagen für die Anmeldung:
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Seh-Test
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Erste-Hilfe-Schein
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Biometisches Passbild
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gültiger Ausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung