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Klasse B

Wer A wie Auto sagt, muss B machen: Denn das ist der Buchstabe für die Lizenz zum Autofahren. Mit B dürfen Sie Kraftfahrzeuge (z.B. Pkw oder Laster) bis 3,5 t Gesamtgewicht fahren. Mit der Klasse B können KFZ mit Schaltgetriebe gefahren werden als auch welche mit Automatik. Die Ausbildung erfolgt ausschließlich auf einem Fahrzeug mit Schaltung.

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Mindestalter:

18 Jahre (17 Jahre bei begleitetem Fahren) 

 

Befristung:

Die Klasse B ist unbefristet gültig

 

Einschluss:

Klasse L und M

 

Hinweise:

Die Klasse B berechtigt auch das Führen von dreirädrigen KFZ im Inland, wenn das KFZ eine Motorleistung von unter 15KW hat. Über 15KW muss der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt.

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Die Ausbildung: 

Die Ausbildung beinhaltet einen theoretischen und praktischen Teil. Es müssen in beiden Bereichen jeweils eine Prüfung abgelegt werden. 

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Theoretischer Unterricht:

14 Einheiten

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Praktischer Unterricht:

12 Pflichtstunden (Überland 5x, Autobahn 4x, Nachtfahrten 3x)

Dazu kommen Übungsstunden, bis die Prüfungsreife durch den/ die Fahrlehrer/in festgestellt wird.

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Unterlagen für die Anmeldung: 

  • Seh-Test

  • Erste-Hilfe-Schein

  • Biometisches Passbild

  • gültiger Ausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung

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